Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 - Allgemeines

Unsere Verkäufe richten sich ausschließlich an professionelle Kunden.

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in ihrer Originalfassung in französischer Sprache abgefasst, die allein verbindlich ist und Vorrang vor allen anderen Fassungen hat. Sie gelten in ihrer Gesamtheit für alle unsere Verkäufe und sind untrennbar mit der gültigen Preisliste verbunden. Sie ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente, wie Prospekte, Werbeunterlagen usw., die nur als Hinweis dienen.

Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und unsere Preisliste vollständig und vorbehaltlos. Sie haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen Dokumenten des Käufers, unabhängig von deren Bedingungen. Alle anderen Bedingungen des Käufers, sofern sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde für ungültig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Tatsache, dass wir zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht die Anwendung einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordern, kann nicht als Verzicht unsererseits auf die spätere Geltendmachung dieser Bestimmungen ausgelegt werden.

2 - Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht, unter Ausschluss aller internationalen Abkommen.

Jeder Verweis auf die INCOTERMS bezieht sich auf die letzte gültige Version der INCOTERMS, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht wurden, gemäß der Auslegung dieser INCOTERMS durch die Kommission für internationale Handelspraktiken und ihr Expertengremium der ICC Paris.

3 - Beilegung von Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Entstehung oder Ausführung des Auftrags oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Parteien, ihre Streitigkeiten durch Mediation beim CMAP (Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris) oder einem anderen Mediationszentrum, das von den Parteien vereinbart wird, beizulegen.

Im Falle eines Scheiterns der Schlichtung unterliegen Streitigkeiten zwischen den Parteien der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Gerichtsbezirk von Le Mans (72), auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, einer Berufung, eines Zwischenantrags oder einer Vielzahl von Beklagten.

4 - Unsere Produkte

Unsere Produkte entsprechen den geltenden Normen. Sie werden hinsichtlich ihrer Spezifikation, ihrer Nutzungsbedingungen und ihrer Qualität in unseren Katalogen und/oder Angeboten sowie in ihren Gebrauchsanweisungen beschrieben.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Produkte gemäß ihrer Bestimmung, ihrem technischen Datenblatt und den geltenden Sicherheits- und Umweltgesetzen und -normen verwendet werden.

Der Käufer ist auch dafür verantwortlich, ein Produkt auszuwählen, das seinen technischen Anforderungen entspricht und, falls erforderlich, sich beim Verkäufer über die Eignung des Produkts für die vorgesehene Anwendung zu vergewissern.

Der Verkäufer kann nicht verpflichtet werden, bestimmte Produkte in seinem Katalog zu führen. Der Verkäufer behält sich daher die Möglichkeit vor, jederzeit ein Produkt aus seinem Katalog zu entfernen.

Ebenso kann der Verkäufer jederzeit ein Produkt in seinem Katalog ändern, weiterentwickeln oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen. In diesem Fall wird das neue Produkt das alte ersetzen.

Schließlich behält sich der Verkäufer im Falle der Nichtverfügbarkeit des vom Käufer bestellten Produkts das Recht vor, dieses durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen, nachdem er den Käufer darüber informiert hat und mit seiner Zustimmung.

Die bestellten Produkte sind dann die in der Auftragsbestätigung genannten.

5 - Befehle

Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen auf der Grundlage von Angeboten oder Aufträgen beträgt, sofern nicht anders angegeben, einen Monat ab dem Ausstellungsdatum.

Die Zulässigkeit der Bestellung hängt von der materiellen Verfügbarkeit der Produkte innerhalb der vom Käufer gewünschten Frist ab. Jede vorübergehende oder endgültige Nichtverfügbarkeit des gewünschten Produkts verhindert die Annahme der Bestellung durch den Käufer.

In jedem Fall werden die Bestellungen erst nach unserer Bestätigung endgültig und für uns verbindlich. In Ermangelung einer formellen Auftragsbestätigung gilt die Ausführung des Auftrags durch uns als Annahme und führt zum Zustandekommen des Vertrags.

Eine endgültige Bestellung kann vom Käufer nicht zurückgenommen oder geändert werden. Der Käufer ist dann zur vollständigen Bezahlung seiner Bestellung verpflichtet. Der Käufer ist allein verantwortlich für seine Prognosen und die bestellten Mengen.

Abweichend hiervon kann die Stornierung oder Änderung, auch teilweise, einer endgültigen Bestellung mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen. In diesem Fall gehen die Kosten für die Änderung oder Stornierung einer Bestellung vollständig zu Lasten des Käufers.

6 - Preis

Die Preise sind die Preise der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste. Sie verstehen sich ohne Steuern, ohne Verpackung und ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die in unseren Katalogen angegebenen Preise enthalten keine Umweltbeiträge für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten und Einrichtungsgegenständen.

7 - Lieferung

Lieferzeit

Die Lieferzeiten sind auf den Auftragsbestätigungen angegeben.

Wir bemühen uns, die Lieferzeiten einzuhalten. Diese werden jedoch nur als Richtwerte angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, berechtigt die Nichteinhaltung in keinem Fall zur Stornierung der Bestellung oder zur Zahlung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen.

Zeitpunkt und Ort der Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte EX WORKS in den Lagern des Verkäufers oder seiner Lieferanten (INCOTERMS ICC 2020).

Übertragung von Risiken

Der Gefahrenübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung im Sinne der vorstehenden Definition.

Transport

Die Wahl des Transportunternehmens und der Transportart, die für die Lieferung der Produkte verwendet wird, wird vom Verkäufer frei getroffen.

Sofern nicht anders vereinbart und mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers formalisiert, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.

8 - Konformität - Empfang

Erhalt der Produkte

Die Anzahl, der Zustand, die Konformität und das Fehlen offensichtlicher Mängel sind vom Käufer bei der Lieferung in Anwesenheit des Spediteurs zu überprüfen; die Kosten und Risiken der Überprüfung gehen zu Lasten des Käufers.

Transportschäden

Jede Reklamation, jeder Vorbehalt oder jede Anfechtung in Bezug auf Fehlmengen und/oder Transportschäden muss auf dem Transportdokument vermerkt und dem Spediteur unter den Bedingungen des Artikels L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuches sowie dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Produkte und in jedem Fall vor der Montage oder Installation bestätigt werden.

Vorbehalte in Bezug auf die Konformität der Produkte

Jede Reklamation, jeder Vorbehalt oder jede Anfechtung in Bezug auf die Konformität der Produkte muss auf dem Transportdokument vermerkt und dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Produkte und in jedem Fall vor der Montage oder Installation bestätigt werden.

In allen Fällen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, direkt oder durch einen Bevollmächtigten alle Feststellungen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen.

Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird die Annahme als vorbehaltlos betrachtet und die Haftung des Verkäufers für die Nichtübereinstimmung der Produkte kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Rücksendung

Jede Rücksendung von Produkten aufgrund von Nichtkonformität oder eines offensichtlichen Mangels bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer trägt den Transport, die Risiken und die Kosten der Rücksendung der Produkte. Kein Produkt kann zurückgegeben werden, wenn es nicht in perfektem Zustand ist, wenn es sich nicht in seiner Originalverpackung befindet oder wenn es irgendwelche Anzeichen von Gebrauch aufweist.

Die Rückgabe der Produkte berechtigt den Käufer nicht zur Zahlung einer Entschädigung.

9 - Installation der Produkte

Für den Fall, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Verkäufer für die Installation und den Betrieb der Produkte verantwortlich ist, ist der Verkäufer für die Installation und den Betrieb der Produkte verantwortlich:

  • Die oben genannten Lieferbedingungen bleiben unberührt;
  • Der Käufer verpflichtet sich, einen Standort zur Verfügung zu stellen, der den Normen und Bedingungen entspricht, die den Einschränkungen aller Art im Zusammenhang mit dieser Installation gerecht werden;
  • Die vorschriftsmäßige Installation muss in einem Protokoll über die vorschriftsmäßige Abnahme festgehalten werden. Wird kein Protokoll erstellt, gilt die Abnahme als ordnungsgemäß.

10 - Zahlung - Rechnungsstellung

Zahlung

Die Rechnungen sind in Euro am Geschäftssitz des Verkäufers, in den Händen eines Angestellten oder Bevollmächtigten des Verkäufers oder einer anderen Person oder Organisation seiner Wahl zahlbar, wobei der Käufer einer solchen Substitution auf einfache Erklärung des Verkäufers hin im Voraus zustimmt.

Die Zahlung erfolgt an dem auf den Rechnungen des Verkäufers angegebenen Datum. Die Rechnungen werden mit jedem handelsüblichen Zahlungsmittel beglichen.

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

Bei der Bestellung kann eine Anzahlung verlangt werden. Eine Anzahlung von 30% des Preises der Produkte ist jedoch systematisch für jede Bestellung von Produkten, die nicht im Katalog aufgeführt sind.

Bei Zahlung mit Wechseln müssen diese innerhalb von zwei Wochen zurückgesandt und akzeptiert werden. Andernfalls kann der Verkäufer wegen mangelnder Annahme Protest einlegen lassen. Als Zahlung im Sinne dieses Artikels gilt die tatsächliche Bereitstellung des Geldes zur Verfügung des Verkäufers.

Online-Zahlungen über die Website des Verkäufers – Sicherheit der Transaktionen

Um die Sicherheit der Transaktionen im Internet zu optimieren, verwendet die Website von venderu ein SSL (Secure Socket Layer) Online-Zahlungssystem, so dass alle Mittel eingesetzt werden, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der übertragenen Daten im Rahmen einer Online-Zahlung zu gewährleisten.

Verzögerte Zahlung

Jede nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe führt von Rechts wegen und ohne Formalitäten gemäß Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuches zu (i) der Anwendung eines Verzugszinssatzes in Höhe des EZB-Refinanzierungssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten auf die ausstehenden Beträge bis zu deren vollständiger Zahlung. (ii) die Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten gemäß den geltenden Vorschriften, d.h. 40 Euro, wenn die Einziehungskosten unter diesem Betrag liegen, und darüber hinaus ein Betrag, der den tatsächlich aufgewendeten Kosten für die Begleichung der geschuldeten Forderung entspricht.

Eine vollständige oder teilweise verspätete oder ausbleibende Zahlung führt außerdem dazu, dass der Verkäufer alle in Ausführung befindlichen Verträge oder Aufträge sofort aussetzen und alle noch nicht fälligen Schulden, die der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, fällig stellen kann.

Der Verkäufer kann auch von Rechts wegen und ohne Formalitäten den Vertrag, der aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht, sowie alle vorherigen Verträge auflösen, auch wenn das Zahlungsdatum noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall sind die Produkte auf einfache Aufforderung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche zurückzugeben; der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, vom Käufer früher geleistete Zahlungen und Anzahlungen aus irgendeinem Grund einzubehalten.

Im Falle eines Zahlungsvorfalls behält sich der Verkäufer außerdem das Recht vor, die nicht bezahlten und noch nicht tatsächlich an den Käufer gelieferten Produkte zurückzuhalten.

Im Falle eines Zahlungsvorfalls, eines Auftrags über 50.000 Euro vor Steuern oder auf einfache Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer dafür zu sorgen, dass zugunsten des Verkäufers von einer notorischen erstrangigen Bank, die vom Verkäufer zugelassen wurde, eine Garantie auf erste Anforderung in Höhe aller von ihm im Rahmen des Auftrags fälligen oder fällig werdenden Verbindlichkeiten ausgestellt wird.

Verrechnung von Zahlungen

Alle vom Käufer einseitig vorgenommenen Aufrechnungen oder Kürzungen werden als Nichtzahlung behandelt und führen zur Anwendung der oben genannten Sanktionen.

11 - Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält das volle Eigentum an den Produkten bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises in Haupt- und Nebenbeträgen, der mit dem Verkauf verbundenen Kosten und der Zinsen.

Teilzahlungen werden auf die ältesten Verkäufe angerechnet.

Bei Nichtzahlung muss der Käufer auf eigene Kosten und Gefahr die nicht bezahlten Produkte 8 Tage nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zurückgeben, wobei davon ausgegangen wird, dass die beim Käufer auf Lager befindlichen Produkte die nicht bezahlten sind. In diesem Fall wird der Verkauf von Rechts wegen am Tag der Aufforderung zur Rückgabe aufgelöst.

Der Verkäufer behält die eventuell geleisteten Anzahlungen als Schadensersatz ein, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche.

Der Käufer behält jedoch von Rechts wegen und ohne Formalitäten das Recht, die Produkte in den Handel zu bringen, unter der Bedingung, dass der Käufer als einfacher Verwahrer des Preises sofort nach dem Verkauf die entsprechenden Summen bezahlt, die bereits zugunsten des Verkäufers gemäß den Bestimmungen von Artikel 2071 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpfändet sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Unterkäufer über diese Bestimmung zu informieren, so dass sie ihm gegenüber wirksam ist. Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer kann der Verkäufer diese Genehmigung jedoch jederzeit widerrufen.

Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, die nicht bezahlten Produkte zu verpfänden, zu übereignen oder zu sichern.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über jede Änderung seiner Situation zu informieren, insbesondere über die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation, damit der Verkäufer die Produkte beanspruchen kann.

Die Nichtbeachtung dieser Formalitäten durch den Käufer führt zu einer Haftung des Käufers gegenüber dem Verkäufer und berechtigt diesen, den Verkauf per Einschreiben mit Rückschein aufzulösen, die noch auf Lager befindlichen Waren zurückzunehmen und die Lieferung noch nicht ausgeführter Bestellungen zu verweigern.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer, der auch im Falle höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses das Risiko für die Produkte trägt, die Risikolast im Falle des Verlustes oder der Zerstörung der verkauften Sache ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Der Käufer ist darüber hinaus allein verantwortlich für Schäden, die durch die Produkte verursacht werden können. Er muss die Produkte gegen alle erlittenen oder verursachten Schäden versichern, wobei die Versicherungspolicen die Eigenschaft des Verkäufers als Eigentümer angeben müssen.

12 - Garantie

Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den Spezifikationen der Bestellung und den geltenden Normen entsprechen.

Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum und beschränkt sich auf den Ersatz der nicht konformen oder defekten Produkte.

Da die Produkte nicht vom Verkäufer hergestellt werden, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller angebotene Garantie.

13 - Haftung

Die Haftung des Verkäufers ist auf direkte Schäden beschränkt, unter Ausschluss aller indirekten Schäden, wie z.B. Produktionsausfall, Betriebsausfall, Gewinnausfall, Verlust einer Chance, Handelsschaden oder entgangener Gewinn.

In allen Fällen, in denen der Verkäufer haftbar gemacht wird, ist die Haftung auf den Nettokaufpreis der betreffenden Produkte beschränkt.

Der Käufer muss sich bemühen, den Schaden sowohl in seinem als auch im Interesse des Verkäufers zu minimieren.

Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen:

für Mängel, die auf normalen Verschleiß des Produkts, auf Beschädigungen oder Unfälle, die dem Käufer oder einem Dritten zuzuschreiben sind, oder auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind,

bei unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung,

im Falle höherer Gewalt, wie nachstehend definiert.

14 - Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Als höhere Gewalt im Hinblick auf die Verpflichtungen des Verkäufers gelten Ereignisse in der Produktion oder im Vertrieb der Produkte, die außerhalb seines Willens liegen und die er vernünftigerweise nicht vorhersehen musste, insofern ihr Eintreten die Erfüllung seiner Verpflichtungen erschwert oder verteuert.

Da höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen in einem weiteren Sinne als der französischen Rechtsprechung verstanden wird, werden insbesondere die folgenden Ereignisse als höhere Gewalt betrachtet, ohne dass diese einschränkend sind:

  • Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, Stürme, Feuer, Überschwemmungen, etc.
  • Bewaffneter Konflikt, Krieg, Konflikt, Attentate, Aufstand, Aufruhr, Embargo, etc.
  • Zwingende Anordnung der Regierung (Einfuhrverbot, Embargo),
  • Ereignisse, die den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Verkäufers, seiner Lieferanten oder Subunternehmer beeinträchtigen, wie z.B. Arbeitskampf, Voll- oder Teilstreik, Aussperrung, Voll- oder Teilarbeitslosigkeit, Rohstoffmangel, Betriebsunfälle, Maschinenbruch, Explosion, Versorgungsschwierigkeiten, Störung der Transportmittel oder der Kommunikationswege, etc.

Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines Falles höherer Gewalt, von dem sie Kenntnis hat und der nach ihrer Ansicht die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigen kann.

Wenn das Ereignis höherer Gewalt nur zu einer vorübergehenden Behinderung führt, die nicht länger als 30 Tage dauert, werden die Bestellungen einfach ausgesetzt.

Wenn die Dauer der Behinderung 30 Arbeitstage überschreitet, müssen die Parteien innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist von 30 Arbeitstagen zusammenkommen, um in gutem Glauben zu prüfen, ob der Vertrag fortgesetzt oder beendet werden soll.

15 - Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einer allgemeinen Geheimhaltungspflicht in Bezug auf alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, unabhängig vom Medium, die im Rahmen der Vorbereitung oder Ausführung des Auftrags ausgetauscht werden, mit Ausnahme von Informationen, die allgemein öffentlich bekannt sind, oder Informationen, die nicht durch das Verschulden oder die Handlung der anderen Partei entstanden sind.